GEMA 2014: Kompromiß gefunden

Nach einem Verhandlungsmarathon haben sich die Bundesvereinigung der Musikveranstalter und die GEMA auf eine vertragliche Regelung bzgl. der im Streit stehenden vier Veranstaltungstarife verständigt. Die neuen, ab dem 01.01.14 inkraft tretenden Tarife führen zu überwiegend moderaten, über mehrere Jahre verteilten Erhöhungen, manchmal aber auch zu Entlastungen. „Nach vielen Monaten voller Ungewißheit und Existenzängsten besteht nun endlich Rechts- und Planungssicherheit für Tausende Musiknutzer,“ erklärt Ernst Fischer, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Musikveranstalter und Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststätenverbands (Dehoga Bundesverband).

Im Wesentlichen orientieren sich die vier neuen Tarife für Einzelveranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik sowie für Musikkneipen und Clubs/Discotheken an den Vorgaben der urheberrechtlichen Schiedsstelle sowie des Deutschen Patent- und Markenamtes, der Aufsichtsbehörde über die Verwertungsgesellschaften.

Einzelveranstaltungen
Die Tarife für Einzelveranstaltungen mit Live- oder mit Tonträgermusik (U-V / M-V) halten an den bestehenden Tarifparametern (qm und Eintrittsgeld) fest. Diese werden nun ohne Zwischenstufen in 100 qm- und Ein-Euro-Schritten unterteilt.

Für ca. ein Viertel der Veranstaltungen gelten ab 2014 niedrigere Vergütungssätze. Dies betrifft ca. 125.000 Einzelveranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik im Bereich zwischen € 3,- bis € 10,- Eintrittsgeld und bis zu 1 000 qm Raumgröße.

Veranstaltungen ohne Eintritt und bis zu 1 000 qm Raumgröße werden zum Teil ebenfalls entlastest oder erhöhen sich um bis zu maximal 22%, zum Beispiel bei 101-200 qm Raumgröße von € 36,90 auf € 45,10.
Im Übrigen gilt, je größer der Veranstaltungsraum und je höher das Eintrittsgeld, um so stärker sind die Veranstaltungen von Tariferhöhungen betroffen.

Für Veranstaltungen mit mehr als € 10,- Eintrittsgeld und entsprechenden Tarifsteigerungen konnte eine Einführungsphase von fünf Jahren mit der GEMA vereinbart werden. So werden Erhöhungen von ca. 50 % bei einer Veranstaltung mit € 20,- Eintrittsgeld und 400 qm durch die zeitliche Streckung abgefedert.

Galaveranstaltungen mit Menü, bei denen i.d.R. ein Drittel des Gesamteintrittspreises als Eintrittsgeld für die Musik zugrunde gelegt wird, mit z.B. € 20,- anrechenbarem Eintrittsgeld und 600 qm Raumgröße verteuern sich innerhalb von fünf Jahre um insgesamt ca. 64%. Die ursprüngliche Forderung der GEMA lag nochmals um ca. 40% darüber.

Clubs/Discothekenn
Nach der ursprünglichen GEMA-Tarifreform sollten Clubs und Discotheken durchschnittlich 400 % bis 500 % mehr bezahlen, teilweise sogar bis zu 1.000 %. Hier war die größte Verhandlungsbereitschaft der GEMA gefordert, um existenzgefährdende Erhöhungen zu verhindern. Erfreulich ist, daß diese utopischen Forderungen vom Tisch sind. Im Lichte der Schiedsstellenentscheidung, daß in Clubs und Discotheken eine sehr intensive Form der Musiknutzung stattfindet, konnten die unvermeidbaren Tariferhöhungen durch eine achtjährige Einführungsphase gestreckt und allen Beteiligten Planungssicherheit gegeben werden.

Für die überwiegende Anzahl der Clubs und Discotheken mit in der Regel zwei Öffnungstagen pro Woche liegen die Steigerungen gegenüber 2013 für einen Betrieb mit 200 qm und 6,- Eintrittsgeld bei ca. 29 %, mit 300 qm und € 6,- bei ca. 45 %, mit 200 qm und € 8,- bei ca. 64 % oder mit 300 qm und € 10,- bei ca. 123 %.

Durch entsprechende Nachlässe in der 8jährigen Einführungsphase werden die genannten Erhöhungen deutlich abgefedert. In 2014 erhöhen sich z.B. die Vergütungen für einen Betrieb mit zwei Regelöffnungstagen, € 8,- Eintritt und 200 qm um 6,8 % von € 5 142,- in 2013 auf € 5 491,-.

Musikkneipen
Auch bei den sog. Musikkneipen und ähnlichen Betrieben mit Veranstaltungsmusik ohne Tanz und ohne Eintritt konnten die ursprünglich von der GEMA geforderten Erhöhungen von bis zu über 1.000 % verhindert werden.

Auf die meisten Betriebe, die in der Regel nur an zwei bis drei Wochentagen entsprechende Veranstaltungsmusik spielen, kommen z.B. bei einer Raumgröße von 100 qm Steigerungen in Höhe von 12 % oder bei einer Raumgröße von 300 qm von ca. 67 % zu, die über acht Jahre aufgefangen werden. In 2014 erhöhen sich z.B. die Vergütungen für eine Musikkneipe mit bis zu drei Regelöffnungstagen pro Woche und zwischen 101-200 qm Raumgröße von € 874,- auf € 942,-.

Weitere, detaillierte Hinweise stellt die Bundesvereinigung der Musikveranstalter ihren Mitgliedsverbänden und deren Mitgliedern in einem entsprechenden Merkblatt sowie ein Tarifrechner auf der Internetseite zur Verfügung.

Sonstige Tarife
Auch für die nicht im Streit stehenden Tarife, z.B. für Tonträgerwiedergaben / Hintergrundmusik, Radio- oder Fernsehwiedergaben, Hotelweitersendung etc. konnte die Bundesvereinigung der Musikveranstalter eine Vereinbarung mit der GEMA über einen Zeitraum von zwei Jahren und einer Erhöhung von 2 % in 2014 sowie 1,5 % in 2015 erzielen.




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