Allergene sind auszuweisen

Ab 13.12.14 müssen Gemeinschaftsverpfleger gemäß einer neuen Lebensmittel-Informationsverordnung die gesetzlich definierten Allergene, soweit sie bei ihren Gerichten Verwendung finden, sichtbar und verständlich ausweisen. Ursache hierfür ist die hohe Zahl derjenigen, die allergisch reagieren. Nach einer Studie der European Academy of Allergy and Clinical Immunology (EAACI) leiden rund 17 Millionen Europäer an einer Lebensmittelallergie (siehe auch NFh Nr. 08/14, S. 8). Sieben von zehn Allergien werden beim Essen außer Haus ausgelöst.

Für Groß- und Systemgastronomie bringt die neue Verordnung Unsicherheit und Aufwand. Denn von der Rezepterstellung bis zur Verwaltung der Informationen muß der Umgang mit Lebensmitteln und Waren an die gesetzlichen Vorgaben angepaßt werden. Dabei stellen sich Fragen z.B. wie ist eine lückenlose Dokumentation vom Einkauf bis zum fertigen Gericht durchführbar? Wie viele Ressourcen sind notwendig und zugleich wirtschaftlich? Sind die Daten zuverlässig? Hier werden Softwarehäuser aktiv, die Programme anbieten, die versprechen, den bürokratischen Aufwand zu verringern, wie in NFh Nr. 11/14, S. 8 zu lesen war. Probeheft (print oder pdf) bestellen mit: hotelintern@t-online.de




Kommentare

Kommentar hinzufügen

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.