Burger Kings der Yi-Ko-Gruppe sind zu retten
„Die Insolvenz der Yi-Ko Gruppe scheint für mich - so wie sich die Situation aktuell darstellt - unausweichlich", sagt Andrew Seidl, Fachanwalt für Insolvenzrecht und ausgewiesener Experte. Bekanntlich hat Burger King die Franchise Verträge mit der Yi-Ko Gruppe fristlos gekündigt und das LG München per einstweiliger Verfügung der Yi-Ko untersagt, die Markenrechte von Burger King weiter zu nutzen. Auf eine andere Entscheidung in der Hauptverhandlung zu setzen erscheint sinnlos.
Seidl geht davon aus, das Folgendes kommt: Sobald ein Insolvenzantrag gestellt ist, wird das zuständige Insolvenzgericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter einsetzen, auf den dann die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis übergeht. Damit ist der vorläufige Insolvenzverwalter in die Lage versetzt, mit Burger King an einer einvernehmlichen Lösung des Konfliktes zu arbeiten. Die Geschäftsleitung von Yi-Ko wäre durch die Sonderrechte der Insolvenzordnung entmachtet und könnte die Verhandlungen zwischen dem (vorläufigen) Insolvenzverwalter und Burger King weder stören oder sonst negativ beeinflussen.
Burger King müßte ein hohes Interesse an einer schnellen Lösung für die 89 Filialen haben. Es kann nicht im Interesse der Firma liegen, die Betriebe zu verlieren
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird auch parallel zu den Verhandlungen mit Burger King versuchen, einen Investor für die stillgelegten Betriebe zu finden, weshalb die Chancen, im Rahmen eines Insolvenzverfahrens die 89 Standorte zu retten, gut sind, meint Andrew Seidl.
Ein solcher Prozeß wäre auch die beste Lösung für die etwa 3000 Beschäftigten, die in diesem Fall durch die Konkursausfallregelung geschützt wären, zumindest für die nächsten drei Monate.
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