HRS erinnert an den gemeinsamen Markt

Während es HRS durch die Entscheidung des Bundeskartellamts verboten ist, Meistbegünstigungklausel in Verträgen mit den Hotels anzuwenden – jedenfalls, soweit sie in Deutschland ansässig sind -, haben die Wettbewerbsbehörden in Schweden, Italien und Frankreich dies ermöglicht – mit Einschränkungen -, wie berichtet. Dadurch wird der Markt heterogen und es erschwert die Arbeit der Buchungsportale, welche natürlich international ausgerichtet sind.

In Deutschland wird HRS, die Firma sagt, als einzigem Unternehmen der Branche untersagt, Bestpreisklauseln (ist ein anderes Wort für das gleiche Verfahren) mit Hotels zu vereinbaren. Der Hotelverband Deutschland (IHA) sieht das anders. Es könnte sein, daß dies richtig ist, aber durchsetzen ließe sich das nicht.

HRS fühlt sich gegenüber dem Wettbewerb benachteiligt. Das hat das Portal allerdings schon öfter artikuliert Neu ist: „Derzeit werden Bestpreisklauseln in 15 Ländern diskutiert. Die aktuellen Zugeständnisse in Europa zeigen, daß Kompromisse durchaus möglich sind. Einzig das Bundeskartellamt hat hier einen Sonderweg eingeschlagen und isoliert sich von der Einschätzung anderer Wettbewerbsbehörden sowie der EU-Kommission“, so Tobias Ragge, der bekanntlich Head oft he Business bei HRS ist. Und weiter „Im Hinblick auf unser eigenes Verfahren haben wir den französischen Behörden bereits Gesprächsbereitschaft signalisiert und würden diesen Weg der Einigung mitgehen.“ so Ragge. Auch eine Implementierung in weiteren Ländern sei im Interesse eines einheitlichen Markts mit einheitlichen Regeln. „Wir erwarten vom Bundeskartellamt, seine Entscheidung gegenüber HRS zu überdenken und sich an den europäischen Standards zu orientieren, statt weiter an seiner einseitigen Betrachtung festzuhalten,“ fordert Ragge.




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