Die „zeitnahe“ Betriebsprüfung kommt

Der Wandel bei der Betriebsprüfung beschränkt sich nicht allein auf die Einführung der digitalen. Zukünftig soll mittels der „zeitnahen Prüfung“ eine drastische Verkürzung des Abstands zwischen Veranlagungszeitraum und Prüfung erzielt werden. Zudem ist neben dem Methodenwechsel auch ein Wechsel der Themen festzustellen. Zwar werden nach wie vor die Klassiker wie die private Kfz-Nutzung und die Verletzung von Aufzeichnungspflichten sowie die fehlerhafte Behandlung von nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben geprüft, aber es kommt noch anders. Während aktuell regelmäßig fünf Jahre und mehr zwischen Veranlagungszeitraum und Abschluß der Betriebsprüfung liegen, soll mit den Mitteln der zeitnahen Prüfung bereits vor Einreichung der endgültigen Steuererklärung geprüft werden.

Das Modell sieht vor, daß zunächst die Steuererklärungen vorbereitet werden. Dann erfolgt die Prüfung. Nach Übernahme der vom Prüfer verlangten Korrekturen und Änderungen werden die nun endgültigen Steuererklärungen eingereicht und endgültig veranlagt.

Dieses ist allerdings grundsätzlich nur bei Unternehmen möglich, die anschlußgeprüft werden, d.h. solche Unternehmen, bei denen unmittelbar an eine bereits abgeschlossene herkömmliche sich die „zeitnahe“ anschließt. Das ist zunächst nur bei einem verhältnismäßig kleinen Kreis möglich, aber, das wird sich schneller ändern als man denkt. Die Vorteile für den Steuerpflichtigen liegen in einer erheblich schneller erzielbaren Rechtssicherheit und in der Vermeidung oder zumindest der Reduzierung von Zinsaufwand für Steuernachzahlungen bei berechtigten Beanstandungen oder Korrekturen durch die Betriebsprüfung. Nachteile ergeben sich aus dem Stress, der die permanente Kontrolle erzeugt.

Die „zeitnahe" Betriebsprüfung befindet sich im Aufbau; in Nordrhein-Westfalen ist die Finanzverwaltung allerdings schon recht weit, sagen Steuerberater, die mit dem Themenkreis beschäftigt sind.
Quelle: NFh 05/15




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