Stellung der OTA weiter geschwächt

Die französische Nationalversammlung hat am 09.07.15 das „Loi Macron" verabschiedet. Es enthält u. a. die Bestimmung, daß Ratenparitätsklauseln in den Verträgen zwischen Hoteliers und Buchungsportalen nicht mehr aufgenommen werden dürfen. Die Beziehungen der Vertragspartner werden als „mandate contrat“ definiert. Mit dieser Entscheidung erhalten die Hoteliers in Frankreich – so wie diese in Deutschland nach Entscheidung des Bundeskartellamts - ihre unternehmerische Freiheit zurück und können Konditionen- und Preise gewähren, die sie für angemessen erachten.

Die Rechtslage in Frankreich und Deutschland bringt Expedia und Booking.com in Zugzwang. Diese beiden OTA wollten bekanntlich einen anderen Weg gehen. Der ist ihnen in Deutschland und Frankreich nun versperrt. Hoteliers, die mit beiden Buchungssystem zusammenarbeiten, wird vom Deutschen Hotelverband (IHA) empfohlen, gegen entsprechende Passagen in den AGB Einspruch zu erheben.

„Die europäische Hotellerie hofft sehr, daß die Wiederherstellung der unternehmerischen Freiheit nicht an der deutschen und der französischen Grenze halt machen wird," sagt Susanne Kraus-Winkler, Präsidentin der HOTREC, der Vereinigung der europäischen Hotellerie und Gastronomie.




Kommentare

Kommentar hinzufügen

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.