Die „Sharing Economy“ ist eine ernsthafte Bedrohung

Die 71. Generalversammlung der HOTREC, europäischer Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés in Europa, verabschiedete ein Strategiepapier sowie einen 10-Punkte-Plan, wie es heißt, für die Schaffung einer nachhaltigen und verantwortungsvollen „Sharing Economy" im Beherbergungsbereich. Der augenblickliche Zustand berge Risiken beim Verbraucherschutz und bei der Gästesicherheit. Dieses Vakuum erlaube unlauteren Wettbewerb und wirtschaftliche Grauzonen. Das soll abgestellt werden.

Wir zitieren das Wichtigste aus den 10 Punkten:
1. Übernahme der Beherbergungsmöglichkeit in die Regulierung, wie sie für kommerzielle Beherbergung angewandt wird. Einrichtung eines öffentlichen zugänglichen Registers in jeder Stadt oder Gemeinde, in dem diese Beherbergungsmöglichkeiten aufgeführt sind.
2. Die lokalen Behörden sollen autorisiert werden, von den privaten Vermietern zu verlangen, daß sie sich registrieren lassen und eine Lizenz erwerben. Deren Geldwert soll so hoch sein, daß die Überwachung der Aktivitäten damit bezahlt werden kann. Überwacht werden soll insbesondere, daß es keine unlizenzierten Aktivitäten gibt. Lizenzen können auch verweigert werden, wenn die Obrigkeit der Ansicht ist, daß andere Interessen Vorrang haben.
3. Verbesserung der statistischen Erhebungen (Hintergrund ist, daß durch die private Vermietung die Statistik zum Reiseverkehr ungenau geworden ist).
4. Private Vermietung soll nur noch erlaubt werden, wenn Brandschutz gewährleistet ist; falls Speisen und Getränke verabreicht werden, sollen die Regeln greifen, die für gewerbliche Gastronomie obligatorisch sind, z.B. ist HACCP anzuwenden.
5. Überwachung der fiskalischen Angelegenheiten unter Einbeziehung der Vermittler.
6. Meldepflicht.
7. Schutz der Arbeitnehmerrechte. Wer für die Vermietung jemand anstellt, soll verpflichtet werden, das nicht ohne die dafür vorgesehenen Regularien zu tun.
8. Zum Schutz der Lebensqualität wird vorgeschrieben, daß private Vermieter die Erlaubnis der Nachbarschaft einholen.
9. Unterschiede zwischen gelegentlicher Vermietung und gewerbsmäßiger sind klar zu definieren. Um das sicherzustellen, sind die mit der Überwachung beauftragten Behörden entsprechend auszurüsten. Ein von ihnen zu verfolgendes Ziel ist die Verhinderung von Hotels, die keine sind.
10. Die Verbreitung von Ferienwohnungen und kurzzeitigen Unterkünften sollte von den Behörden gesteuert werden, damit sie nicht überhand nehmen. Vor allem sollte sicher gestellt werden, daß die Unterkünfte nicht länger als 60 Tage an einem Stück vermietet werden.

Die Welttourismusorganisation (UNWTO) begrüßt das Strategiepapier als einen wichtigen Beitrag zu den Diskussionen um die „Sharing Economy“ in der Tourismusbranche. „Während wir Innovation und unternehmerische Initiative begrüßen, müssen wir ... gleichzeitig darauf achten, daß für alle Unternehmen die gleichen Wettbewerbsbedingungen gelten", erklärte Taleb Rifai, Generalsekretär der Organisation.

Der Hotelverband hat eine Aufstellung parat, aus der sich unschwer ablesen läßt, daß unter dem Deckmantel von Social Media eine gewerbsmäßige Aufstelleng erfolgt.

☞ In Paris sind fast 35 000 Angebote auf der Airbnb Website verfügbar, 20% davon werden von „Multi-Ownern“, Nutzer die mehr als ein Zimmer oder eine Wohnung vermieten, angeboten. 35% der Angebote können an mehr als120 Tagen des Jahres gemietet werden und generieren 74% der Umsätze.
☞ In Berlin wuchs das Angebot von Airbnb von 11 701 Angeboten im Februar 2014 auf 13 802 Angebote im Juli 2014 und erreichte im Oktober 2015 einen Wert von 15 373 Angeboten.
☞ In Rom bot Airbnb im Oktober 2015 auf seiner Website 18 456 Unterkünfte an. Im Jahr 2009 waren es lediglich 45.
☞ In Amsterdam stieg die Zahl der Airbnb-Angebote von 2 400 im Jahr 2012 auf 11 500 in 2015 und steht mittlerweile für 830 000 Übernachtungen p.a.
☞ In Barcelona hat Airbnb 2015 14 539 Angebote gelistet.
Wenn man weiß, daß die Grundfläche von Barcelona 101,9 Quadratkilometer groß ist kann man errechnen, daß es ca.142 Airbnb-Angebote pro Quadratkilometer gibt.

Es ist also nicht zu übersehen, daß allein das Angbot von Airnb – und gibt mindestens noch ein halbes Dutzend andere ernstzunehmende Vermittlungsportale – eine handfeste Bedrohung der Hotellerie darstellt.

Airnb hat reagiert. Medien berichten, das Vermittlungsportal wolle von den Wohnraumanbietern eine Erklärung einfordern aus der hervorgeht, daß sie keine gewerblichen Anbieter sind.




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