booking.com wehrt sich weiter
Das Bundeskartellamt hat booking.com untersagt, von den deutschen Hoteliers zu verlangen, daß der bei dem Buchungsportal eingegebene Preis der einzige ist, der von der Kundschaft verlangt wird. Dieses Ansinnen soll aus den AGB des Reservierungssystems bis zum 31.01.16 entfernt werden, und auch Einzelverträge mit Hotels oder Hotelgruppen darf es nicht mehr enthalten.
Wie einer Aussendung von booking.com zum Thema zu entnehmen ist, hält die Firma die Entscheidung des Bundeskartellamts für anfechtbar und will dagegen rechtliche Schritte einleiten. So lange, wie darüber nicht entschieden ist, will das Portal allerdings den Vorgaben des Kartellamts folgen. Man hält aber zwischenzeitlich an der Aussage fest, daß booking.com zu dem Preis kontrahiert, den ein Hotelkunde bei einem anderen Anbieter gefunden hat und dieser niedriger ist als der von booking.com genannte.
Es ist ganz offensichtlich, daß das Bundeskartellamt mit seiner Entscheidung gleiche Rechtsverhältnisse in Deutschland schaffen will. Was HRS untersagt ist, soll der Konkurrenz nicht erlaubt sein. Insofern wird eine Entscheidung zur Causa Expedia u.a., die noch aussteht, nicht anders ausfallen.
Außerdem ist das Kartellamt Hüterin des Wettbewerbs. Aber mehr Wettbewerb heißt, der Druck auf die Preise wird zunehmen und das geht zu Lasten der Hoteliers. Denen wird Freiheit zurückgegeben. Aber gegen die Macht des Marktes ist kein Kraut gewachsen, es sei denn, man schafft ihn ab.
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