Airberlin: Obsiegt in Lüneburg

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat das Luftfahrt Bundesamt angewiesen, airberlin zu erlauben, 26 von 31 Codeshare-Flügen mit Etihad abzuwickeln. Bei den genehmigten handelt es sich um Auslandsflüge, bei den verwehrten um solche im Inland. Allerdings gilt die Genehmigung zunächst bis Ende des Winterflugplans Ende März.

Stefan Pichler, Chief Executive Officer airberlin, sagt dazu: „Dies ist ein positives Ergebnis für uns. Wir freuen uns über die Entscheidung und fühlen uns in unserem bisherigen Vorgehen bestätigt. Das Urteil hat Signalwirkung für unsere Fluggäste und ist ein Sieg für mehr Wettbewerb im deutschen Luftverkehr. Die deutschen Fluggäste genießen damit weiterhin Wahlfreiheit." Und weiter: „Mit diesem entscheidenden Urteil ist die Basis dafür geschaffen, dass airberlin mit ihrem Partner Etihad Airways optimistisch in die Zukunft schauen und nachhaltig wachsen kann."




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