Die Hygiene Ampel kommt

Neuer Anlauf für die Hygiene Ampel. Sie soll verpflichtend in ca. 150 000 Betrieben in NRW eingeführt werden. Darauf hat sich die Landesregierung verständigt. Mit einem neuen „Transparenz-System“ sollen der Verbraucherschutz gestärkt und die lebensmittelverarbeitenden, wie auch -abgebenden Betriebe stärker überwacht werden. Zugleich sind durch die Veröffentlichungen der Kontroll-Ergebnisse die weiterhin hohen Beanstandungsquoten zu senken, wie es in einem Statement hierzu heißt.

Nach einer Übergangsfrist (drei Jahre) sollen an jedem Café, an jeder Bäckerei, jedem Restaurant und jedem Lebensmittelmarkt in NRW anhand des neuen Transparenz-Systems in Ampel-Farben erkannt werden können, wie die letzten amtlichen Betriebskontrollen ausgefallen sind. Nicht nur die Betriebe sind beteiligt, die Lebensmittel direkt abgeben. Firmen, die keinen direkten Kunden-Kontakt haben, wie etwa Lebensmittelhersteller oder weiterverarbeitende Betriebe, werden verpflichtet, ihr Kontrollergebnis auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.
 


Die Skala ist in drei Gruppen unterteilt, die durch Farben symbolisiert werden:
 

Grün = Null bis 36 Punkte - „Anforderungen erfüllt“
(keine oder wenige geringfügige Mängel),

Gelb = 37 bis 54 Punkte - „Anforderungen teilweise erfüllt“
(mehrere geringfügige oder einzelne schwerwiegende Mängel),

Rot = 55 bis 73 Punkte – „Anforderungen unzureichend erfüllt“
(mehrere schwerwiegende Mängel).
 


Ein Pfeil zeigt das genaue Ergebnis auf der Skala an. Zusätzlich sollen das Abschneiden in den einzelnen Kontroll-Kategorien sowie die Ergebnisse der drei letzten Kontrollen gezeigt werden.

Bisher standen der Hygiene Ampel zwei Hindernisse im Wege:
1. rechtliche. Regelmäßig kassierten Gerichte Ansätze zu einer solchen Veröffentlichung, weil die Inititiatoren sich auf rechtliche Grundlagen beriefen, die nicht griffen.
2. pekunäre. Eine permanente Überprüfung von 150 000 Betrieben ist eine Herausforderung, die einen Etat voraussetzte, der nicht vorhanden war. Dem hat die Landesregierung vorgebeugt, da sie die zu prüfenden Betriebe die Kontrolle bezahlen lassen, egal ob sie positiv oder negativ ausfällt.




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