Wettbewerbswidrigkeit moniert

Die Online-Reservierungsplattform für Restaurants, TableDennis.de, hat Beschwerde beim Bundeskartellamt eingereicht, um Klauseln der AGB von Mitbewerbern auf Kartellrechtsverstöße überprüfen zu lassen.

Den Markt der Online-Reservierungsplattformen für die Gastronomie, der von OpenTable, Quandoo und Bookatable dominiert ist, ist inzwischen bereichert von „TableDennis.de“, ein Unternehmen der Berliner Unternehmen Sundays & Friends GmbH. Bereichert deshalb, weil www.TableDennis.de ein einfaches Reservierungssystem ist mit direktem Anschluß an die eigene Homepage der teilnehmenden Gastronomie. Dieses Reservierungssystem bietet noch zusätzliche Distributionskanäle wie z. B. fiylo.de oder gastronomieguide.de sowie eine provisionsfreie Lösung zur Verwaltung und Generierung von Reservierungen.
TableDennis.de, in Berlin gestartet, ist dabei sich bundesweit auszudehnen, trifft dabei aber auf Wettbewerbsbehinderung, weil Interessenten durch AGB der Mitbewerber an einer Listung auf TableDennis gehindert werden.

Dagegen richtet sich die Beschwerde an das Bundeskartellamt: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten „Exklusivitätsklauseln“, d.h., daß sich die Restaurants bei Unterzeichnung des Vertrags mit der Reservierungs-Plattform eines Mitbewerbers dazu verpflichten, Reservierungen ausschließlich über diese eine Plattform zu ermöglichen. Verträge mit anderen Reservierungsplattformen sollen die Restaurants dann nicht mehr schließen dürfen.

Derartige Klauseln hält TableDennis.de für ein wettbewerbswidrig und für kartellrechtlich unzulässig, weil sie einzig und allein dem Ziel dienen, andere Plattformen am Wettbewerb zu hindern. Ziel ist die Anwendung derartiger Vertragsklauseln zu untersagen.

Bernd Fritzges von Sundays und Friends GmbH zum Thema auf Youtube: https://youtu.be/sQt2GJOhxOQ/




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