Noch Handlungsbedarf bei Pauschalreiserichtlinie

In einem Brief an Bundesjustizminister Heiko Maas haben die von der im Entwurf vorliegenden Pauschalreiserichtlinie betroffenen Tourismusverbände auf massiven Schäden hingewiesen, die durch die Umsetzung droht, würde der jetzige Fassung Gesetz. Der vom Bundesjustizministerium vorgelegte Referentenentwurf ist aus Sicht der Branche praxisuntauglich und würde zu wesentlichen Einschränkungen des touristischen Angebots in Deutschland führen.

„Auf die ohnehin schon überzogenen Vorgaben der EU-Richtlinie sattelt der Referentenentwurf noch drauf“, schreiben die Verbände. Wo nationaler Gestaltungsspielraum besteht, setze der Referentenentwurf ihn gegen die Interessen der mittelständisch geprägten Tourismuswirtschaft ein. „Der Entwurf ist geeignet Wirtschaftsgeschichte zu schreiben, weil er die Existenz von Hotels und Pensionen, Ferienwohnungsvermietern, Campingwirtschaft, Reisebüros und Reiseveranstaltern, Busunternehmen sowie regionalen und kommunalen Tourismusorganisationen gefährdet“, heißt es in dem Schreiben. Sollte der Entwurf Gesetz in der jetzt geplanten Fassung werden, führt es nach Ansicht der Tourismuswirtschaft zu gehäuften Marktaustritten und so zu einer nachhaltigen Schädigung der in Europa einzigartigen und vielfältigen Angebotsstruktur. Die Verbände kritisieren zudem die „Fülle schwammiger und schlicht unverständlicher Vorschriften“, die der Referentenentwurf enthält. „Selbst in den Passagen, bei denen er sich um eine originalgetreue Umsetzung bemüht, fehlt es an Rechtsklarheit und Rechtssicherheit.“

Die Verbände fordern den Minister auf, den Referentenentwurf grundlegend zu überarbeiten, um negativen Konsequenzen für die Wirtschaft zu verhindern. Insbesondere fordern die Verbände folgende Korrekturen bzw. Ergänzungen:

❐ Eine praxistaugliche Definition des Begriffes der Pauschalreise (im Sinne von Art 3 Nr. 5 der Richtlinie, die von verschiedenen Arten von Reiseleistungen spricht),
❐ die explizite Herausnahme von Einzelleistungen aus dem Referentenentwurf,
❐ eine Definition der „verbundenen Reiseleistungen“, die sicherstellt, daß der Vermittler verschiedener Reiseleistungen (egal ob stationär oder online) nicht selbst zum Reiseveranstalter wird.

Unterzeichner des Briefs sind die asr Allianz selbständiger Reiseunternehmen – Bundesverband, der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo), der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW), der Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland (BVCD), der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), der Deutsche ReiseVerband (DRV), der Deutscher Tourismusverband (DTV), der Hotelverband Deutschland (IHA), der Internationale Bustouristik Verband (RDA) – siehe auch NFh Nr. 10/16, S.17.

Die Richtlinie strebt eine Vollharmonisierung des Reiserechts an. Die Ausrede der Politik: sie habe kaum Spielräume bei der Umsetzung. Aber auch die Österreicher sind nicht glücklich damit. Falls sich nichts ändert, haben Hotels im Nachbarland, die außer Übernachtungen noch touristische Offerten machen, eine Reisebürolizenz zu erwerben.




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