Neuer Präsident des DEHOGA

Guido Zöllick ist neuer Präsident des DEHOGA Bundesverbandes. Er wurde von 90 der 116 gültig abgegebenen Stimmen auf der Delegiertenversammlung in Berlin gewählt. Zöllick (46) - unser Foto - ist seit 2005 Präsident des DEHOGA-Landesverbands Mecklenburg-Vorpommern und seit 2012 stellvertretender Präsident im Bundesverband. Gegenkandidat war Gereon Haumann (50), DEHOGA-Präsident in Rheinland-Pfalz.

Zöllick kennt die Branche von der Pike auf. Der ausgebildete Restaurantfachmann ist seit 2007 General Manager und Geschäftsführer des „Hotel Neptun" in Warnemünde (gehört zur DSR Hotel-Holding). Seine Wahl kommt etwas überraschend, hatte sich doch der starke Landesverband NRW für Haumann ausgesprochen.

Der bisherige Präsident des Bundesverbands, Ernst Fischer (72), war es seit 2001 und löste damals Erich Kaub ab. Fischer, Gastronom in Tübingen, stellte sich nicht wieder zur Wahl.

Als stellvertretender Präsident gewählt wurde Fritz Engelhardt, Geschäftsführer des Hotel Engelhardt in Pfullingen und Vorsitzender des DEHOGA Baden-Württemberg. Dem neuen Präsidenten als weitere Stellvertreter zur Seite stehen Thomas Hirschberger, Gründer und Gesellschafter der Hans im Glück Franchise GmbH und Vorsitzender der Fachabteilung Systemgastronomie im DEHOGA sowie Otto Lindner, Vorstand der Lindner Hotels AG und Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

Neuer Schatzmeister ist Bernd Niemeier. Er betreibt das Holiday Inn in Minden und ist Präsident des DEHOGA Nordrhein-Westfalen.

Die 118 Delegierten wählten Ernst Fischer, Inhaber des Landhotel Hirsch in Tübingen, einstimmig und mit Standing Ovations zum Ehrenpräsidenten. „Ernst Fischer hat für bessere Rahmenbedingungen gekämpft, diese Erfolge haben das Gastgewerbe spürbar beflügelt“, mit diesen Worten würdigte Zöllick den neuen Ehrenpräsidenten. Zu Fischers größten Erfolgen zählen unter anderem die Mehrwertsteuersenkung auf 7 Prozent für die heimische Hotellerie, die Abschaffung der Trinkgeldbesteuerung, die Einführung der Mini-Job-Regelung und die Beibehaltung der Steuerfreiheit von Sonn-, Feiertag- und Nachtzuschlägen.




Kommentare

Kommentar hinzufügen

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.