Euro 1 bis 5: Kostengünstige Klagemöglichkeit

Während Millionen von Autofahrern, die als Antrieb Dieselmotoren der Abgasstufen Euro 1 bis Euro 5 nutzen, darauf warten, daß das Rechtsinstitut der Sammelklage eingeführt wird, damit sie sich kostengünstig gegen Hersteller wehren können, die nachweislich falsche Tatsachen vorspiegelten, hat der Finanz- und Versicherungsdienstleister JDC Group AG, Wiesbaden, gespurt. Er bietet eine einfache Möglichkeit zur Prüfung, ob der Hersteller Schadenersatz leisten muß und das ohne jedes Kostenrisiko. Hierfür wurde eine Homepage Geld.de freigeschaltet über die sich Dieselfahrer informieren können, ob sie Rechtsansprüche geltend machen können, wie groß die Erfolgschancen sind und wie der organisatorische Ablauf einer möglichen Klage ist. Der Kooperationspartner Verbraucherhilfe24 übernimmt die Vermittlung eines auf solche Fälle spezialisierten Fachanwalts und die sachkundige gutachterliche Begleitung.
Quelle: NFh Nr.09/17




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