Sofortmeldepflicht ist eine

Aus gegebenem Anlaß erinnert die bgn an die Sofortmeldepflicht. Das bedeutet: Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen sofort, nämlich am Tag vor Beginn der Arbeitsaufnahme angemeldet werden. Wer das versäumt, macht sich der Schwarzarbeit schuldig, ob er will oder nicht.

Ein Gastronom meldete eine Beschäftigte erst an, nachdem diese einen schweren Arbeitsunfall mit Verbrennungen am ganzen Körper erlitten hatte. Die bgn ist gesetzlich verpflichtet, die bisher entstandenen Behandlungskosten in Höhe von rund € 320 000 (darunter allein € 40 000 für eine Kunsthaut) von dem Gastronomen zurückzufordern, da er den Tatbestand der Schwarzarbeit erfüllt hat und regreßpflichtig ist.

Ganz wichtig: Sofort melden, sonst steht die Existenz auf dem Spiel
Sofort bedeutet: Wenn die Arbeit der neuen Arbeitskraft um sechs Uhr am Morgen beginnt, muß die Meldung auch spätestens bis sechs Uhr erfolgt sein. Zur Erinnerung: Pflicht- und freiwillig Versicherte werden bei einer gesetzlichen Krankenkasse angemeldet, für geringfügig Beschäftigte ist die Minijobzentrale in Bochum zuständig.

Unser Foto zeigt Hotelchef Peter Jost vom Gladbacher Elsisenhof in der Mitte seiner erfolgreichen Azubis, auf dem Foto noch: seine Frau Nathalie (rechts außen) und Hotelmanager Jörg Müller gemeinsam mit (v.l.n.r.): Kim Derenthal, Julia Thifessen, Tatjana Römgens und Lara Nix.




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