Tickets da kaufen, wo sie günstig sind
Flugreisende werden von Brüssel besser gestellt. Eine EU-Verordnung regelt, daß EU-Bürger künftig beim Kauf von Flugtickets nicht mehr aufgrund ihres Wohnsitzes - und Reisebüros aufgrund des Ortes der Niederlassung - benachteiligt werden dürfen. Es können Flugtarife gebucht werden, die bisher nur Bürgern des entsprechenden Landes zugänglich waren. Die Neuregelung verbietet die bisherige Diskriminierung im Zugang zu den Flugpreisen bezogen auf den Wohnort des Passagiers. Bisher konnten Fluggesellschaften Nichtansässigen den Zugang zu den jeweils günstigsten Landestarifen verwehren. Nun dürfen sie den Kauf eines Tickets in einem anderen EU-Land niemandem - unter Hinweis auf den Wohnsitz oder den Geschäftssitz - verweigern. Dies gilt für alle Flüge von einem EU-Flughafen aus - auch bezogen auf Carrier, die nicht in der EU ihren Firmensitz haben.
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