Das BMF reagiert sofort auf
die heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), mit der die Entscheidung des Deutschen Bundestages, die Pendlerpauschale mit Wirkung zum 01. Januar 2007 abzuschaffen, als nicht für mit den Regeln des Grundgesetzes vereinbart erklärt wurde. Ab dem 01. 01 09 gilt damit wieder das bis zum 31.12.06 geltende Recht. Die Bundesregierung wird angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Situation keine Maßnahmen ergreifen, um die mit der Umsetzung des heutigen Urteils einhergehenden Steuerausfälle von insgesamt rd. € 7,5 Mrd. für die Jahre 2007 - 2009 an anderer Stelle einzusparen.
Die Finanzämter sollten angewiesen werden, die von Amts wegen zu veranlassenden Rückzahlungen für das Jahr 2007 möglichst schon in den ersten drei Monaten des Jahres 2009 zu leisten. Es wird erwartet, daß so bis zu € 3 Mrd. schon in den Monaten Januar bis März bei den rund 20 Millionen Pendlern ankommen.
Wer in seiner Steuererklärung 2007 im Vertrauen auf die Gesetzesänderung keine Angaben zur Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und der Zahl der Arbeitstage gemacht hat, kann dies nunmehr seinem Finanzamt mitteilen, das dann auch von Amts wegen die Änderung der Steuerfestsetzung für 2007 veranlasst.
Die jetzige Regelung gilt bis zum Veranlagungszeitraum 2010. Danach wird die Bundesregierung entscheiden, was dann rechtens wird. „Jetzt gilt alle Kraft der Umsetzung des heutigen Urteils,“ sagt das BMF
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