Modifiziertes Mutterschutzgesetz und die Auswirkungen
Seit dem 1. Januar 2018 ist das Mutterschutzrecht neu geregelt. Ziel der Neuregelung ist es, eine verantwortungsvolle Abwägung zwischen dem Gesundheitsschutz für eine schwangere oder stillende Frau und ihr (ungeborenes) Kind und der selbstbestimmten Entscheidung der Frau über ihre Erwerbstätigkeit zu gewährleisten. Deswegen wurde ein Schwerpunkt auf die Beurteilung der Gefährdung am Arbeitsplatz und der sich daraus ergebenden Maßnahmen gelegt. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat die wichtigsten Neuigkeiten zum neuen Gesetz auf www.bgn.de (Shortlink 1588) zusammen gefaßt. Neben Informationen zur Meldepflicht geht es auch um die Themen Gefährdungsbeurteilung und Beschäftigungsverbot.
Erklärt wird der modifizierte Mutterschutz in zwei Filmen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Ein Link auf der erwähnten Seite führt dorthin.
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