Steuerprivileg wird modifiziert
Die Bundesregierung soll die geltende Regelung der Mehrwertsteuer-Pauschalierung für die Landwirte ändern. Das will die Europäische Kommission. Sie teilte mit, daß hierzu gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet worden sei, da die Sonderregeln der Mehrwertsteuer-Pauschalierung nicht nur für Kleinbetriebe, sondern auf alle Betriebsformen in der Landwirtschaft angewendet würden. Dies führe zu großen Wettbewerbsverzerrungen im EU-Binnenmarkt. Berlin werde jetzt zwei Monate Zeit gegeben, die Regeln entsprechend anzupassen; anderenfalls werde das Vertragsverletzungsverfahren ausgeweitet, erklärte die Kommission.
Die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie erlaubt es den Mitgliedstaaten, eine pauschale Mehrwertsteuerregelung für landwirtschaftliche Betriebe anzuwenden. Demnach können diese für die von ihnen verkauften Produkte und erbrachten Dienstleistungen einen Pauschalbetrag in Rechnung stellen; dieser beträgt in Deutschland für die landwirtschaftlichen Umsätze 10,7 %. Im Gegenzug dürfen die Landwirte keinen Vorsteuerabzug geltend machen.
Diese von der Europäischen Union gebilligte Ausnahmeregelung ist allerdings für Kleinbetriebe gedacht, weil die Anwendung der normalen Mehrwertsteuervorschriften nicht zumutbar sei. Deutschland wende die Pauschalregelung jedoch standardmäßig auf sämtliche landwirtschaftliche Betriebe an, so die Kritik aus Brüssel, was zu Wettbewersverzerrungen führt.
Die Initiative sollte nicht überraschen. Der Bundesrechnungshof hat das Bundesfinanzministerium schon im November 2015 gerügt, die Vorsteuerpauschale werde falsch berechnet. Den jährlichen Steuerausfall für den Fiskus hatten die Prüfer damals auf € 200 Mio. veranschlagt.
Der Rechnungshof hatte die Vorsteuerbelastung anhand eigener Berechnungen auf 9,3 % und damit um 1,4 Prozentpunkte niedriger geschätzt als angesetzt.
Landwirte, die hiervon profitierten, werden sich wohl demnächst von diesem Steuervorteil verabschieden müssen.
Quelle NFh Nr. 04/18
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