Neuer Tarifvertrag für Bayern

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e.V. sowie die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten NGG haben sich nach einer langen und zähen Verhandlungsrunde auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt.

Nach einem Leermonat im Mai 2018 steigen die Entgelte im bayerischen Gastgewerbe mit Wirkung zum 1. Juni 2018 um 2,8% bei einer Laufzeit bis 30. 04.19. Ab 1. Mai 2019 werden die Gehälter um weitere 2% angehoben bei einer Laufzeit bis 30.04.20.

Die Vergütungen der Auszubildenden werden ab 01. 06.18 im 1. Ausbildungsjahr um € 20,-, im 2. um € 30,- und im 3. um € 40,- angehoben. Eine weitere Anhebung der Ausbildungsvergütung greift ab 01.05.19 um € 20,- in jedem Ausbildungsjahr.

Der neue Entgelttarifvertrag hat damit eine Laufzeit von 24 Monaten und bietet den Betrieben Planungs- und Rechtssicherheit.

Nach schwierigen Verhandlungen wurde eine gute und faire Lösung gefunden, sagt DEHOGA Bayern e.V., dies angesichts stabiler Umsätze, aber kontinuierlich steigender Kosten durch Bürokratie und behördlicher Auflagen.




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