Systemgastronomie sieht neuen Mindestlohn kritisch
Andrea Belegante, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Systemgastronomie e.V. (BdS) erklärt zum heutigen Beschluss der Mindestlohnkommission: „Es ist gut, dass sich die Mindestlohnkommission für 2019 am Tarifindex des Statistischen Bundesamtes und der Lohnentwicklung orientiert – so lautet im Übrigen auch ihr gesetzlicher Auftrag – und sich auf die berechneten € 9,19 beschränkt hat. Die drastische Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 2020 ist jedoch nicht geboten“.
Vor dem Hintergrund, daß am Konjunkturhimmel Wolken aufziehen, hat Belegante kein Verständnis für die Erhöhung ab 2020: „Meiner Meinung nach wird hier die Realität nicht genügend berücksichtigt – gerade für die Besonderheiten unserer Branche und auch einiger anderer.“ Darüber hinaus schwäche dies die Tarifautonomie und das sorgsam austarierte Tarifgefüge der Systemgastronomiebranche. „Unsere Mitglieder sind alle zwingend tarifgebunden. Wir haben in harten Tarifverhandlungen gute Kompromisse erzielen können. Durch die heutige Entscheidung wird ab 2020 eine deutlich höhere Untergrenze vorgeschrieben, die der Branche insgesamt schadet. Wer, wenn nicht wir als Branchenkenner und Sozialpartner, kann denn über spezifische tarifliche Anforderungen und über die Wirtschaftlichkeit von Tarifverträgen entscheiden?“, fragt Belegante. Zudem schade die überproportionale Erhöhung den Menschen, denen die Systemgastronomie immer wieder Chancen biete, nämlich Langzeitarbeitslosen, Geringqualifizierten ohne Ausbildung oder Flüchtingen. Im Gegenteil: „Auf unsere Mitglieder kommen durch diese überdurchschnittliche Erhöhung enorme Mehrausgaben zu. Wir werden sehen, wie sich diese Entscheidung in der nächsten absehbaren Rezession auswirken und welche Folgen es für Arbeitsplätze haben wird", so Belegante.
Der ab 01.01.20 gültige Mindestlohn von € 9,35 liegt 30 Cent über dem im aktuellen Branchentarifvertrag des BdS vereinbarten Stundenlohns für die unterste Tarifgruppe.
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