Vorsicht Abmahnung
Unter Beteiligung mehrerer auf das Wettbewerbsrecht spezialisierter Rechtsanwaltskanzleien, u. a. Harzheim aus Hamburg, Plutte aus Mainz und Kläner aus Koblenz, geht der Deutsche Reiseverband (DRV) gegen die Reisebüro-Abmahnwelle der RS Reisen & Schlafen GmbH (RS) vor. Ziel ist es, eine mißbräuchliche Abmahntätigkeit nachzuweisen. Es verdichten sich nämlich Anzeichen dafür, daß es sich bei der RS Reisen & Schlafen GmbH um ein Unternehmen handelt, das nicht tatsächlich im Wettbewerb zu den abgemahnten Unternehmen steht, sagt der DRV.
Von entsprechenden Abmahnungen betroffenen Mitgliedern rät der Verband, von Rechtsanwalt Pollack dezidierte Nachweise sowohl zur aktuellen gewerblichen Tätigkeit von RS, als auch zum Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses zwischen RS und ihnen zu fordern. Die Abmahnungen sollten daher vorerst zurückgewiesen werden. Wer bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben hat, sollte erwägen, diese anzufechten oder jedenfalls zu kündigen. Davon unabhängig sollten berechtigt Abgemahnte Beanstandungen – z. B. ein fehlender Link auf die Online-Schlichtungsplattform (OS-Plattform), ein fehlerhaftes Impressum etc. – unverzüglich beseitigt werden.
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