Nur noch elektronisch

Für das Meldejahr 2018 können Unternehmen ihre Lohnsummen nur noch digital an die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) melden. In den Jahren 2016 und 2017 war neben digitalem auch der Papierlohnnachweis verpflichtend. Diese Übergangs- und Erprobungsphase ist abgeschlossen. Der Lohnnachweis ist bekanntlich die Grundlage für den Beitragsbescheid, den die BGN an die Unternehmen versendet.

Die Abgabefrist für den digitalen Lohnnachweis 2018 endet am 16.02.19.
Für das Meldejahr 2019 können Unternehmen die erforderlichen Stammdaten seit dem 01.11.18 elektronisch im Stammdatendienst der Unfallversicherung abrufen.




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