Neue Runde im Streit zwischen Etihad und Air Berlin

Einige Gläubiger der insolventen und aufgelösten Air Berlin plc haben die Hoffnung nicht aufgegeben, doch noch etwas Zählbares eines Tages auf ihren Konto zu sehen. Genährt wird das durch einen sogenannten Letter of Comfort, den der Hauptaktionär, Etihad Airways, verfaßt hat und welcher zusicherte, Air Berlin weiter zu finanzieren als die sprichwörtliche Spatzen es von den Dächern zwitscherten, daß die Finanzen der Fluggesellschaft kurz vor der Illiquidität verkehrten. Zu der Zeit (bis Anfang 2017) glaubte die Fluggesellschaft an ihre Expansionspolitik, der zufolge Beteiligungen an einer ganzen Anzahl von regionalen und nationalen europäischen Fluggesellschaften eingegangen wurde. Mit dem Verlust von € 300 Mio. durch die Insolvenz der Alitalia, an der man 49% hielt, änderte sich das schlagartig, und die Unterstützung für die Air Berlin wurde aufgekündigt, was diese in die Insolvenz schickte, die am 15.08.17 gegenüber dem Amtsgericht Charlottenburg erklärt wurde.

Schon das verursachte einiges Stirnrunzeln, denn als Joachim Hunold die Air Berlin an die Börse brachte, war es eine plc, also eine AG nach britischem Recht mit Sitz in London. Da der Firmensitz da aber vielleicht nur proforma war und der eigentliche der Gesellschaft Berlin, erklärte sich Charlottenburg für zuständig, und von da an wurden die rechtlichen Folgen von hier aus bestimmt, auch als Lucas Flöther zum Insolvenzverwalter bestimmt wurde.

Ganz wurden die rechtlichen Folgen allerdings nicht von Charlottenburg aus dirigiert. Als Flöther nämlich die zur Air Berlin gehörenden Niki an Vueling verkauft hatte, mußte er sich zurückpfeifen lassen. Es stellte sich heraus, daß Charlottenburg und Flöther nicht zuständig waren, sondern Wien und so kam Niki Lauda in den Besitz, der die Niki gegründet und noch zu Hunolds Zeiten der Air Berlin angedient hatte.

Davon hat sich Lucas Flöther nicht abhalten lassen, Etihad für die Insolvenz in Haftung zu nehmen. Er hat den Carrier der VAE im Dezember 2018 vor dem Landgericht in Berlin auf Schadenersatz verklagt und beruft sich dabei auf die erwähnte Zusicherung, für Air Berlin gerade zu stehen. Das hat Etihad veranlaßt nun selbst zu versuchen, die Sache in die Hand zu nehmen. Die Fluggesellschaft hat am 22.01.19 vor dem High Court in London die Eröffnung eines Verfahrens beantragt an dessen Ende die Feststellung eines Haftungsausschlusses stehen soll. Gleichzeitig moniert sie den Gerichtsstand Berlin. Dort sei man nicht zuständig, weil man bei der ursprünglichen Darlehensgewährung London als zuständig bei Streitigkeiten vereinbart habe. Dem widerspricht Flöther auf Befragen. Ein Sprecher seines Büros sagt, das gelte nicht für den Letter of Comfort.




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