Prozeß um Burg Rheinfels: Klage abgewiesen

Die 1. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz hat heute, am 25.06.19, die Klage des Georg Friedrich Prinz von Preußen abgewiesen. Ziel der Klage war es, in den Besitz der Burg zu gelangen, auf der Gerd Ripp mit seiner Familie Hotellerie und Restauration betreibt. Das machen sie in jetziger Form seit 1998, als die Stadt Goar die Immobilie in Erbbaurecht an die Schloss Rheinfels GmbH & C KG vergab.

Der Prinz von Preußen als Rechtsnachfolger von Wilhelm II vertritt die Auffassung, er sei der rechtmäßige Besitzer. Auf die Idee ist er wohl gekommen, weil die Burg ursprünglich zum Vermögen der preußischen Familie gehörte. Nach dem ersten Weltkrieg richtete das preußische Finanzministerium eine preußische Krongutsverwaltung an, die 2924 die Immobilie an die Stadt St. Goar übertrug mit der Maßgabe, sie als Denkmal zu erhalten und nicht zu veräußern.

Die Klage richtete sich dann auch gegen die Stadt, das Land Rheinlandpfalz und die GmbH & Co KG.

Dem stattzugeben sah das Gericht keine Veranlassung. Wohl liegt eine Urteilsbegründung noch nicht vor, aber der Hinweis, daß das Urteil (Aktenzeichen 1050/18) nicht rechtskräftig sei. Es kann innerhalb eines Monats Berufung eingelegt werden, womit Gerd Ripp, wie er im Gespräch mit NFh sagte, rechnet.




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