Die neuen Sachbezugswerte

Die Sozialversicherungsentgeltverordnung regelt, dass bestimmte Sachleistungen und geldwerte Vorteile in der Sozialversicherung begünstigt werden. Diese sogenannten Sachbezugswerte werden von der Bundesregierung jedes Jahr auf der Basis der Entwicklung der Verbraucherpreise neu festgesetzt. Zum 01.01.20 sind für alle Bundesländer neue amtliche Sachbezugswerte zu erwarten. Der Monatswert für Mahlzeiten steigt wahrscheinlich auf € 258,-, der Wert für die arbeitstägliche Verpflegung beim Mittagessen wird auf € 3,40 erhöht. So sieht es der Entwurf der Verordnung zur Änderung der SvEVÄndV vor, der sich aktuell in der Abstimmung mit den Bundesressorts, den Ländern und Verbänden befindet. Die entsprechende Verordnung wird jeweils zum Jahresende vom Bundesrat beschlossen.

Eine Bestätigung gilt als Formsache. Daher können sich Steuerberater, Lohnabrechner und Personalverantwortliche bereits jetzt auf die neuen Werte einstellen.

Über den Sachbezugswert hinausgehend, können Arbeitgeber ihren Beschäftigten je Arbeitstag bis zu € 6,50 abgabenfrei erstatten, wenn der Essenszuschuss in Form von Restaurantschecks statt Bargeld gewährt wird. Auf diese Weise lässt sich eine wertvolle betriebliche Sozialleistung umsetzen, die sich zudem steuerlich rechnet, da sie den Nettolohnwert der Arbeitnehmer ohne Abzüge von Lohnnebenkosten sehr effizient erhöht. 2020 sind damit bis zu € 1.430 netto pro Mitarbeiter und Jahr möglich.
Quelle: Sodexo




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