Eine neue EU-Weinmarktordnung
(wirksam ab 01.08.09) erfordert einige organisatorische Anstrengungen. Die für französische Produkte üblichen Bezeichnungen „Landweine“ und „Tafelweine“ verlieren ihre Gültigkeit. An ihre Stelle treten die Kategorien „ggA“ („geschützte geographische Angabe“) und „Weine ohne geographische Angabe“. Die Vins de Pays d’Oc werden an diesem Stichtag geschlossen in die Kategorie der ggA-Weine übertreten. Auf den Etiketten der Weinflaschen wird dann, neben der Rebsorte, statt Vins de Pays d’Oc nur noch „Pays d’Oc“ stehen – gefolgt von der Bezeichnung „geschützte geographische Angabe“ (auf französisch „Indication Géographique Protégée“). Die derzeitigen Etiketten mit der Bezeichnung Vins de Pays d’Oc werden noch bis Ende 2010 möglich sein.
Die jüngste EU-Weinmarktreform wollen die Landweinproduzenten des Pays d’Oc nutzen, um das Image ihrer Weine zu stärken und die Qualität – resultierend aus der Verbindung von Rebsorte und Herkunft – stärker in den Fokus zu rücken. Bei der Entscheidung für die neue Herkunftsbezeichnung haben sie auf den Begriff „Vins de Pays“ verzichtet, da dieser den hohen Qualitätsanspruch nicht optimal widerspiegelt. Der neue Name „Pays d’Oc“ soll nicht nur als Herkunftsbezeichnung fungieren, sondern auch als Markenlabel Qualität, Charakter und Rückverfolgbarkeit der Weine garantieren.
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