Reisekosten können jetzt aufgeteilt werden

Mit Reisekosten hat sich der Große Senat des BFH beschäftigt und für Steuerpflichtige einen positiven Beschluß gefaßt, der die Aufteilung von privat und beruflich veranlasßten ermöglicht, was bisher regelmäßig von den Finanzämtern verworfen wurde. Stieß man dort in der Steuererklärung auf Reisekosten an touristisch attraktiven Orten oder an Orten mit sportlichen Großveranstaltungen, wurde häufig der Rotstift gezückt. Das Finanzamt erkannte dann keinen Cent der Reisekosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben an, wenn die Reise teils privat und teils beruflich veranlaßt war.




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