Besteuerung von Vermittlungsentgelt vereinfacht

Die steuerliche Behandlung von Vermittlungsentgelten in Form von Management-Fees und Transaction-Fees für den Geschäftsreisebereich werden erheblich vereinfacht. Darauf hat sich das BMF nach Intervention der Wirtschaftsverbände, insbesondere des DRV, eingelassen. Ohne diese Ergänzung hätte die Besteuerung der Fees jeweils am Standort des Hotels erfolgen müssen. „Das wäre ein fiskalisches Harakiri zwischen steuerlicher Registrierung, Reserve-Charge (hierbei schuldet nicht der leistende Unternehmer, sondern sein Kunde die Umsatzsteuer) nach altem sowie neuem Recht und drohender Doppelbesteuerung“, so der Vorsitzende des DRV-Ausschuss Steuern, Dr. Volker Jorczyk.
Allerdings weist das Schreiben des BMF hierzu Ungereimtheiten auf, denn es ist einerseits unverständlich, daß es sich nur auf die Vermittlung kurzfristiger Beherbergungsumsätze beschränke. „Ebenso ist nicht nachvollziehbar, daß diese Klarstellung erst für Umsätze angewandt werden soll, die nach dem 30.06.2010 ausgeführt werden“, bemängelt Dr. Jorczyk.




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