Die Bettensteuer ist da

Die Ministerien für Inneres, Kommunales und das Finanzministerium erteilen den nordrhein-westfälischen Kommunen die Erlaubnis, eine Steuer auf Logis in Beherbergungsbetrieben zu erheben. Eine entsprechende Satzung der Stadt Köln wurde genehmigt und gleichzeitig die Möglichkeit einer Übernachtungssteuer landesweit zugelassen. Die Ministerien wollen mit dem Schritt das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen auch im Bereich der kommunalen Steuern stärken, heißt es in einer offiziellen Mittelung des Finanzministeriums.
Die „Bettensteuer“ geht auf eine Initiative des Rats der Stadt Köln zurück. Die in der Kölner Satzung als Kulturförderabgabe bezeichnete Steuer soll auf entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben im Gebiet der Stadt Köln erhoben werden. Als Initiator gilt Norbert Walter-Brorjahns. Der heutige NRW-Finanzminister war bis zum Regierungswechsel in Düsseldorf Beigeordneter der Stadt Köln.
Nach dem Kommunalabgabengesetz war eine Genehmigung der Satzung durch die erwähnten Ministerien erforderlich (siehe auch NFh Nr. 07 u.08/10, S. 1).




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