Luftverkehrssteuer nicht für eine Preisrunde nutzen

Der Auto- und Reiseclub Deutschland bittet Airlines und Reiseveranstalter, die Luftverkehrssteuer nicht als Gelegenheit für eine zusätzliche Preiserhöhungsrunde zu nutzen. Nach Schätzungen der Branche werden deutsche Flughäfen durch die Steuer fünf Millionen Passagiere verlieren, weil diese auf benachbarte ausländische Flughäfen ausweichen.
Ob die Flugsteuer wie vorgesehen Bestand hat, ist derzeit nicht absehbar. Ein im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz erstelltes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Luftverkehrsabgabe gegen das Grundgesetz und gegen europäisches Recht verstoße. Der Auto- und Reiseclub fordert die Flug- und Reisebranche auf, die Luftverkehrsabgabe auf Tickets und Rechnungen gesondert auszuweisen und nicht im Tarif zu verstecken. Falls die Flugsteuer wegen verfassungsrechtlicher Bedenken kippt, hätten es die Flugkunden leichter, zu Unrecht bezahlte Beträge zurückzufordern. Außerdem fördere ein klarer Ausweis von Tarif und Aufschlägen die Preistransparenz.




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