Niederlage für Easyjet

„Screen Scraping" bleibt rechtens. Easyjet wollte den Reisebüros untersagen, Sitzplatz- und Tarifdaten auf den öffentlich zugänglichen Webseiten des Low-Cost-Carriers abzufragen und gegebenenfalls im Namen ihrer Kunden zu buchen. Das hat das Landgericht Hamburg im Fall InteRes kontra Easyjet verworfen. Der DRV begrüßt die Entscheidung. „Der Verbraucher erhält somit einen umfassenden Marktüberblick und verfügt über mehr Auswahl- und Vergleichsmöglichkeiten, die die Angebotspalette transparenter gestalten", so Klaus Laepple, Präsident des DRV.




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