Die Lohnsteuerkarte ist auch 2011 noch in Gebrauch.

Ursprünglich sollte dann ein elektronisches Verfahren die bisher gültige Prozedur ablösen. Deshalb werden auch von den Städten und Gemeinden keine Lohnsteuerkarten für 2011 versandt. Weil aber die Prozedur noch nicht reif ist, gelten die Lohnsteuerkarten von 2010 auch nächstes Jahr. Ab 2012 werden die für die Berechnung der Lohnsteuer benötigten Daten in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und den Arbeitgebern in elektronischer Form zum Abruf bereitgestellt. 2011 ist ein Übergangsjahr. Ansprechpartner für Auskünfte zu den gespeicherten steuerlichen Daten sowie für deren Änderungen ist das zuständige Finanzamt. Die Meldedaten bleiben in der Zuständigkeit der Gemeinden.
Für Arbeitnehmer (m/w) entfällt bei einem fortbestehenden Arbeitsverhältnis die Verpflichtung, für das Kalenderjahr 2011 eine neue Lohnsteuerkarte vorzulegen. Der Arbeitgeber darf die Lohnsteuerkarte 2010 nicht wie bisher am Jahresende vernichten, sondern muß die darauf enthaltenen Eintragungen auch für den Lohnsteuerabzug im Jahre 2011 zugrunde legen.
Bei einem Wechsel des Arbeitgebers in 2011 wird die vom bisherigen Arbeitgeber ausgehändigte Lohnsteuerkarte 2010 dem neuen Arbeitgeber vorgelegt, der sich bei der Abführung der Steuer auf die dort gemachten Angaben verlassen kann. Änderungen der Lebensumstände, die steuerrelevant sein können, sind dem Finanzamt zu melden, welches auf der Steuerkarte von 2010 die Änderungen vermerkt.
Weiterführende Informationen zur elektronischen Lohnsteuerkarte stehen bei www.elster.de sowie in der vom Bundesministerium der Finanzen herausgegebenen Broschüre „Die elektronische Lohnsteuerkarte“ zur Verfügung.




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