Private Einfuhr von Zigaretten beschränkt

Das Fünfte Gesetz zur Änderung von Verbrauchssteuergesetzen sieht Restriktionen im privaten Reiseverkehr vor. Ab 2014 gibt es Mengenbeschränkungen für die private Einfuhr von Zigaretten aus Bulgarien, Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen und Rumänien, bis diese Länder das EU-Mindeststeuerniveau erreicht haben. Privatpersonen können danach maximal 300 Stück Zigaretten aus dem steuerrechtlich freien Verkehr dieser Mitgliedstaaten nach Deutschland mitführen. Das ist eines der Ergebnisse eines Meetings von Vertretern und Tabakwirtschaft im Bundesfinanzministerium.




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