Selbstbehalt erhöht

Neue Düsseldorfer Tabelle. In ihr werden bekanntlich Unterhaltseitlinien und Regelsätze veröffentlicht. Ab 01.01.11 sind die Werte zum Selbstbehalt angepaßt worden.
• Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt) für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspfichtig sind (minderjährige und privilegierte
volljährige Kinder), wird von € 900,- auf € 950,- erhöht.
• Für nicht erwerbstätige Unterhaltspfichtige bleibt es dagegen bei dem bisherigen Betrag von € 770,-.
• Der angemessene Eigenbedarf gegenüber nicht privilegierten volljährigen Kindern beträgt ab 2011 monatlich mindestens € 1 150,-.
• Der angemessene Selbstbehalt gegenüber Ehegatten oder dem anderen Elternteil eines nichtehelichen Kindes beträgt unabhängig von einer Erwerbstätigkeit nun €1050,-.
• Der angemessene Selbstbehalt gegenüber Eltern wurde auf € 1 500,- erhöht.




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