Der Ehe gleichgestellt

Eingetragene Lebenspartnerschaften sollen bald der Ehe gleichgestellt werden. Auch verbeamtete Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie deren Hinterbliebene, sollen genauso wie ihre verheirateten Kollegen den Familienzuschlag bzw. die Hinterbliebenenversorgung beanspruchen können, will die Landesregierung in NRW. Der Gesetzesentwurf, der dem Landtag zugeleitet wird, sieht eine Rückwirkung auf den 03.12.03 vor. Zu diesem Zeitpunkt hätte die Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie der EU fristgerecht in nationales Recht umgesetzt werden sollen.




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