Booking. com darf (international) weitermachen

Die Kartellbehörden in Frankreich, Schweden und Italien erlauben Booking.com, Hotels mit einer Meistbegünstigungsklausel zu binden, jedenfalls weitestgehend. Wie Markus Luthe vom Hotelverband Deutschland (IHA) hierzu mitteilt, wird dem Buchungsportal erlaubt, Hotels zu verpflichten, sich an einen announcierten Zimmerpreis zu halten. Er darf auf der hoteleigenen Homepage nicht niedriger ausgewiesen werden, wohl aber auf anderen Buchungsportalen, in sogenannten geschlossenen Nutzergruppen (z.B. Loyalitätsprogrammen) oder offline (z.B. Telefon, Walk-ins). Diese Raten dürfen nicht gegenüber der allgemeinen Öffentlichkeit angeboten oder vermarktet werden.

Wie Luthe weiter mitteilt, habe. Booking.com zugesagt, Hotels nicht mit einem schlechteren Ranking zu bestrafen, die den kleinen Freiraum ausnutzen, der so noch vorhanden ist. „Indirekt wird diese Zusicherung kaum belastbar, nachprüfbar und einklagbar sein, denn über die Konversionsrate wirkt die Preispolitik der Hotels ja auch wieder indirekt auf das Ranking auf Booking.com ein."

Der Hotelverband Deutschland (IHA) wird das weitere Vorgehen nun gemeinsam mit seinen europäischen Partnerverbänden anläßlich der in dieser Woche stattfindenden Hotrec Generalversammlung in Luxemburg erörtern. Luthe geht jedenfalls davon aus, daß Booking.com in Deutschland die Meistbegünstiungsklausel aufgrund der Abmahnung des deutschen Kartellamts nicht mehr durchsetzen kann (siehe: www.nfh-online.de/1751-bookingcom-abgemahnt).




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