Booking.com bleibt hart

Wie Booking.com heute per Pressemitteilung bekanntgab, fordert das in Amsterdam ansässige Unternehmen seine deutschen Hotelpartner dazu auf, das Problem der Meistbegünstigung so zu regeln, wie es sich das Reservierungsportal von den Kartellbehörden in Frankreich, Schweden und Italien hat genehmigen lassen, d.h. auf der Hotelhomepage dürfen keinesfalls günstigere Preise veröffentlicht werden als auf dem Portal von booking.com. Deutschland wird nolens volens einkassiert, die Abmahnung der deutschen Kartellbehörde nicht beachtet.

„Mit diesem Vorgehen mißachtet Booking.com in krasser Weise die erst am 2. April 2015 ergangene Abmahnung des deutschen Bundeskartellamtes... Ebenso setzt sich Booking.com mit diesem Vorgehen über die einschlägige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hinweg", kritisiert Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

„Als der Marktstärkere versucht Booking.com mit dem Brecheisen für sich vorteilhafte Regelungen gegenüber der Hotellerie durchzusetzen und ignoriert Rechtsprechung und Kartellamtsentscheidungen. Wir sind zuversichtlich, dass das deutsche Bundeskartellamt diese Wild-West-Methoden nicht akzeptieren wird", erklärt Luthe. "Für Hotels in Deutschland hat die Ankündigung von Booking.com somit rechtlich betrachtet keinerlei Relevanz und dient einzig und allein dem Zweck, Unsicherheit und Verwirrung bei in- und ausländischen Hotelpartnern zu stiften." Siehe auch: www.nfh-online.de/1757-booking-com-darf-international-weitermachen




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