Kein Smiley, sondern ein mehrfarbiger Balken soll künftig darüber aufklären, ob sie in einem Restaurant, einem Imbiss oder in ihrer Kantine hygienischen Mängel herrschen oder nicht.
Der EuGH hat entschieden, daß für Speisen, die an Imbissen abgegeben werden oder im Vorraum von Kinos, der reduzierte Mehrwertsteuersatz Anwendung finden darf.